Die erste Option: Sie verbieten Ihrem Mitarbeiter jegliche private Nutzung des Fahrzeuges und halten dies im Arbeitsvertrag fest. Einzig toleriert werden kurze Fahrtunterbrüche auf dem direkten Weg nach Hause oder auf dem Weg zur Arbeit (u.a. Einkäufe).
Die zweite Option: Sie melden Sie das Fahrzeug beim Zoll «zur Überführung in den zollrechtlich freien Verkehr» an, damit Ihr Mitarbeiter das Fahrzeug legal für private Fahrten im EU-Raum nutzen kann. Dies gilt dann uneingeschränkt für Zeiten nach Feierabend, Ausflüge an den Wochenenden wie auch Urlaubsreisen innerhalb der EU.