Volle Parkhäuser, enge Parklücken, rutschige Schneemassen und der Randstein lässt ebenfalls grüssen. Im Vorweihnachtsstress ist schnell ein Schaden passiert. Auch das noch!
Überlassen Sie uns die Arbeit – wir kümmern uns um alles. Sie müssen den Schaden lediglich online oder auf der Hotline unter 00800 0240 0240 melden und können sich dann wieder dem Weihnachtsshopping widmen. Lesen Sie weiter…
Frage 1: Zahlt die Vollkasko automatisch einen Parkschaden?
Nein, Parkschaden muss als Zusatzleistung versichert werden.
Frage 2: Wie hoch ist die Deckung?
Dies ist sehr unterschiedlich und muss beim Abschluss der Versicherung vereinbart werden. Oft sind ein bis zwei Fälle pro Jahr bis zu einem maximalen Betrag abgedeckt.
Frage 3: Wie muss ich mich bei einem Schadenfall verhalten?
Es empfiehlt sich einen Rapport bei einer Polizeidienststelle zu machen, viele Versicherungen verzichten jedoch darauf. Demnach empfehlen wir den Versicherten bei dem jeweiligen Versicherer anzufragen. Oft bleibt der Verursacher eines Parkschadens unbekannt, nur in wenigen Fällen identifizieren sich die Schuldigen. Wenn diese bekannt sind, so wird es nicht über die eigene Parkschadenversicherung, sondern deren Versicherung abgewickelt.
Frage 4: Gibt es bei Parkschaden Selbstbehalt?
Dies ist ebenfalls Verhandlungssache und wird im Zuge der Deckungsvereinbarung besprochen. Bei der MF – Allianz Lösung wird kein Selbstbehalt fällig.
Frage 5: Was empfehlen Sie Ihren Kunden generell in Bezug auf Parkschaden?
Da die Bedürfnisse eines Einzelnen sehr unterschiedlich sind, empfehlen wir Ihnen, uns für eine unverbindliche Beratung zu kontaktieren. Gerne informieren wir Sie auch bezüglich den Leistungen unserer langjährigen „Hausversicherung“ Allianz Suisse Versicherungsgesellschaft AG.
Kontakt: Ernst Zölper, Schadenmanager bei MF seit 2006
Tel: 044 496 80 25 oder
per Email an ernst.zoelper@mf-fleetmanagement.ch