Wissen Sie, dass es für Personen mit Wohnsitz in der EU seit 1. Mai 2015 strikte untersagt ist, das Schweizer Geschäftsfahrzeug im EU-Raum für private Fahrten zu benutzen?
Wir erläutern gerne wie Sie sich gesetzeskonform verhalten.
Folgen bei Nichteinhaltung
– Die sofortige Beschlagnahmung des Fahrzeuges
– Ein Bussgeld (kann bis zu 25% des Fahrzeugwertes betragen
– Allenfalls privatrechtliche Verzeigung des Fahrers
– Zusätzlich ist die sofortige Bezahlung der Mehrwertsteuer fällig
Variante A
Sie verbieten Ihrem Mitarbeiter jegliche private Nutzung des Fahrzeuges (dazu gehören auch Fahrtunterbrüche auf dem Weg nach Hause oder auf dem Weg zur Arbeit in Form durch Einkäufe, Briefaufgabe etc.) und halten dies im Arbeitsvertrag fest.
Variante B
Damit Ihr Mitarbeiter das Fahrzeug legal für private Fahrten im EU Raum nutzen kann, melden Sie das Fahrzeug beim Zoll «zur Überführung in den zollrechtlich freien Verkehr» an.
Sie sind ein Unternehmen mit einer Fahrzeugflotte > 5 Fahrzeuge und beschäftigen Mitarbeitende mit Wohnsitz in der EU, welchen Sie ein Schweizer Geschäftsfahrzeug zur Verfügung stellen?
Haben Sie weiterführende Fragen im Zusammenhang mit Verzollungen, so zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren. Wir freuen uns auf Ihren Anruf auf +41 44 496 80 05.