Verzollung von Firmenfahrzeugen

Wis­sen Sie, dass es für Per­so­nen mit Wohn­sitz in der EU seit 1. Mai 2015 strik­te unter­sagt ist, das Schwei­zer Geschäfts­fahr­zeug im EU-Raum für pri­va­te Fahr­ten zu benutzen?

Wir erläu­tern ger­ne wie Sie sich geset­zes­kon­form verhalten.

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Fol­gen bei Nichteinhaltung
– Die sofor­ti­ge Beschlag­nah­mung des Fahrzeuges
– Ein Buss­geld (kann bis zu 25% des Fahr­zeug­wer­tes betragen
– Allen­falls pri­vat­recht­li­che Ver­zei­gung des Fahrers
– Zusätz­lich ist die sofor­ti­ge Bezah­lung der Mehr­wert­steu­er fällig

Vari­an­te A
Sie ver­bie­ten Ihrem Mit­ar­bei­ter jeg­li­che pri­va­te Nut­zung des Fahr­zeu­ges (dazu gehö­ren auch Fahrt­un­ter­brü­che auf dem Weg nach Hau­se oder auf dem Weg zur Arbeit in Form durch Ein­käu­fe, Brief­auf­ga­be etc.) und hal­ten dies im Arbeits­ver­trag fest.

Vari­an­te B
Damit Ihr Mit­ar­bei­ter das Fahr­zeug legal für pri­va­te Fahr­ten im EU Raum nut­zen kann, mel­den Sie das Fahr­zeug beim Zoll «zur Über­füh­rung in den zoll­recht­lich frei­en Ver­kehr» an.

Sie sind ein Unter­neh­men mit einer Fahr­zeug­flot­te > 5 Fahr­zeu­ge und beschäf­ti­gen Mit­ar­bei­ten­de mit Wohn­sitz in der EU, wel­chen Sie ein Schwei­zer Geschäfts­fahr­zeug zur Ver­fü­gung stellen?

Haben Sie wei­ter­füh­ren­de Fra­gen im Zusam­men­hang mit Ver­zol­lun­gen, so zögern Sie nicht, uns zu kon­tak­tie­ren. Wir freu­en uns auf Ihren Anruf auf +41 44 496 80 05.